Fischerprüfung

Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel. Sie ist auch Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins.

Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet. Im Landesverband werden jährlich rd. 7.000 Fischerprüfungen durchgeführt.

Der Landesverband bietet in seinem Wirkungsbereich allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern die Möglichkeit an, im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung die notwendigen Kenntnisse zum Erlangen der Fischerprüfung zu erwerben. Die Lehrgänge werden von den Mitgliedsvereinen durchgeführt.

Die vollständigen Prüfungsinhalte finden Sie auf den Seiten des AV Niedersachsen